Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma Move to Berlin Relocation Service & Real Estate GbR – Inh. Christine Gerkrath und Sabine Engelhardt

§ 1. Geltungsbereich

  1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Move to Berlin Relocation Service & Real Estate GbR, Gürtelstraße 10a, 13088 Berlin – nachstehend „Move to Berlin“ oder „Move to Berlin“ genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt, in den unter Ziffer 2 genannten Tätigkeitsfeldern.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Nutzung der von Move to Berlin bereitgestellten Leistungen, insbesondere der Erteilung eines Auftrags durch den Auftraggeber wirksam. Die AGB sind jederzeit online abrufbar.
  3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn diese von Move to Berlin ausdrücklich und in schriftlicher Form anerkannt werden.
  4. Move to Berlin behält sich vor, unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist Änderungen oder Ergänzungen an diesen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Diese Ankündigung erfolgt schriftlich/per Email an den Vertragspartner. Die geänderten oder ergänzten Bedingungen treten in Kraft, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung der Änderung schriftlich/per Email widerspricht.       

§ 2. Allgemeine Bestimmungen

  1. Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot von Move to Berlin, in dem die vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie Art und Höhe der Vergütung von Move to Berlin näher geregelt werden.
  2. Move to Berlin ist insbesondere in den nachfolgend aufgeführten Dienstleistungs-Bereichen tätig:
    • Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen sowie Behördengänge jeder Art
    • Außerdem bietet er Leistungen wie Wohnungssuche, allgemeine Organisation und Abwicklung des Ein- bzw. Auszugs.  Move to Berlin bietet auch Hilfestellung bei der Kita- oder Schulsuche.
    • Im Bereich Business Relocation bietet Move to Berlin Leistungen im Bereich Firmengründung (Zweigniederlassung) sowie die Suche von Gewerbeimmobilien an.
    • Dienstleistungen wie Versicherungsberatung, Steuerberatung und Personalberatung vermittelt der Move to Berlin über Partnerunternehmen.
    • Der Move to Berlin bietet auch Unterstützung beim Immobilien Kauf- oder Verkauf an.
  3. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
  4. Vereinbarungen und Erklärungen zwischen den Parteien haben – soweit nicht abweichend
  5. schriftlich bestimmt – stets schriftlich (Fax und E-Mail ausreichend,) zu erfolgen. Erfüllungsgehilfen vom Move to Berlin sind nicht berechtigt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die von den festgelegten Konditionen abweichen. Abweichende Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen oder Zusätze
    bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

§ 3. Vertragsgegenstand

  1. Die in den jeweils individuell erstellten Verträgen / Auftragsbestätigungen festgehaltenen Leistungen sind Gegenstand des Vertrages zwischen dem Move to Berlin und dem Auftraggeber. Diese beinhalten ebenfalls die vereinbarten Preise und ggf. den zeitlichen Rahmen des Auftrags.
  2. Im Übrigen bestimmt Move to Berlin die Leistung gemäß § 315 BGB.
  3. Alle Angebote sind freibleibend, vertraulich und ausschließlich zur Verwendung durch den Empfänger bestimmt. Eine nicht ausdrücklich gestattete Weitergabe an dritte Personen verpflichtet zum Schadensersatz.

§ 4. Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Darstellung der Leistungen und Angebote des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung / eines Angebots dar. Alle Angebote gelten solange die Verfügbarkeit gegeben ist bzw. solange nicht bei den einzelnen Angeboten etwas anderes vermerkt ist. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung (per E-Mail oder Fax ausreichend) durch Move to Berlin zustande, es sei denn, das jeweilige Angebot sieht eine abweichende Regelung vor.
  2. Die Beratung in, Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen ist nicht Gegenstand der Beauftragung sowie der Leistungspflicht von Move to Berlin. Nach gesonderter Beauftragung können diese Leistungen durch externe Berater erbracht werden.
  3. Wenn Move to Berlin binnen zwei Wochen nach Auftragserteilung widerspricht, kommt der Vertrag nicht zustande.

§ 5. Vertragserfüllung und Vertragsdauer

  1. Gegenstand des Auftrags ist nur die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Erfolg, es sei denn, Move to Berlin hat sich hierzu ausdrücklich schriftlich verpflichtet.
  2. Erfüllungs- oder Leistungstermine sind für Move to Berlin nur verbindlich, wenn diese von Move to Berlin ausdrücklich und in schriftlicher Form als „verbindlich“ bestätigt werden.
  3. Move to Berlin ist zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gem. Ziffer 2 dieser Geschäftsbedingungen gegenüber dem Auftraggeber berechtigt, Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.
  4. Soweit Move to Berlin durch Umstände, die Move to Berlin nicht zu vertreten hat, an der Bereitstellung der vertraglich vorgesehen Leistung gehindert wird, informiert to Berlin den Auftraggeber entsprechend und erbringt unverzüglich den Umständen angepasste Leistungen. Sofern die vorgenannten Umstände mehr als 7 Tage andauern, verständigen sich die Parteien einvernehmlich über das weitere Vorgehen.
  5. Mit der Erbringung der im Vertrag vereinbarten Dienstleistung hat der Move to Berlin den Vertrag erfüllt. Die Dauer des Vertrages richtet sich nach der Auftragserteilung.
  6. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Der Move to Berlin kann den Vertrag nur aus wichtigen Gründen kündigen. Der Move to Berlin ist zur Kündigung berechtigt falls der Auftraggeber seine in Punkt 6 und 7. genannten Pflichten verletzt und dadurch die Durchführung des Auftrages unmöglich macht oder wesentlich erschwert.
  7. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages kann der Move to Berlin eine Vergütung je nach Arbeitsfortschritt verlangen:
    In Bezug auf die Wohnungssuche wird eine Vergütung in folgender Höhe fällig. Nach Aufnahme der Tätigkeit mit dem Auftraggeber 50% der vereinbarten Gesamtvergütung. Nach Beginn der Objektsuche, jedoch vor Unterzeichnung des Mietvertrages 70% der vereinbarten Gesamtvergütung. Nach Unterzeichnung des Mietvertrages 100% der vereinbarten Gesamtvergütung. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass kein Aufwand oder Schaden entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, als die vorstehende Vergütung.
  8. Fällige Vergütungen werden nach Kündigung des Vertrages nicht erstattet. Sollten im Paket enthaltene Leistungen noch nicht erbracht worden sein ist der Move to Berlin bemüht, eine für beide Seiten zufriedenstellende Verrechnung/Lösung zu finden. Die Parteien werden sich dann einvernehmlich über das weitere Vorgehen verständigen.

§ 6. Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Move to Berlin sämtliche zur Bereitstellung der beauftragten Leistungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und Materialien, insbesondere Unterlagen, Texte etc. beizustellen. Darüber wird der Auftraggeber alle Vorgänge und Umstände anzeigen, die für die ordnungsgemäße und zeitgerechte Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten. Zeitverzögerungen aufgrund des Umstandes, dass der Auftraggeber notwendige Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers und berühren
    den Vergütungsanspruch von Move to Berlin nicht. Vorstehende Regelungen gelten auch für Vorgänge und Umstände, die dem Auftraggeber erst während der Vertragslaufzeit bekannt werden. Der Auftraggeber wird bei Bedarf und nach Aufforderung durch Move to Berlin den Auftrag ganz oder – soweit möglich – in Teilen (nach Leistungsphasen) abnehmen. Die Abnahme erfolgt schriftlich (per E-Mail ausreichend). Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nach schriftlicher (per E-Mail ausreichend) Aufforderung zur Abnahme unter Fristsetzung nicht binnen 5 Werktagen widerspricht.
  2. Im Zusammenhang mit einer Wohnungssuche gilt: Ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung, gibt der Auftraggeber alle sonstigen Bemühungen zur Objektsuche dem Move to Berlin bekannt und stimmt sie mit ihm ab. Sollten eigene Bemühungen des Auftraggebers zur Anmietung einer Wohnung führen, gelten die unter Punkt 5 festgelegten Regelungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Leistungsempfänger einzuwirken, Termine wahrzunehmen oder mit angemessenem Vorlauf abzusagen.
  3. Der Auftraggeber hat die Pflicht, die vom Move to Berlin zur Verfügung gestellten Dokumente nur zur eigenen auftragsbezogenen Verwendung zu nutzen und diese insbesondere keinem Mitbewerber zur Verfügung zu stellen.

§ 7. Vergütung, Zahlung

  1. Move to Berlin hat einen Anspruch auf volle Vergütung, wenn sie die Leistung aufgrund von Gründen nicht erbringen kann, die allein oder überwiegend im Einflussbereich des Auftraggebers liegen.
  2. Über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Leistungen werden nach gesonderter Vereinbarung aufgrund von Angeboten von Move to Berlin vergütet.
  3. Alle Preise verstehen sich für Kunden aus Deutschland in EURO netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Für Kunden innerhalb der EU sind die Preise rein netto, wobei der Leistungsempfänger Steuerschuldner wird (reverse charge).
  4. Für Aufträge mit Auftraggeber aus Drittländern gelten die jeweils gültigen Umsatzsteuerregelungen.
  5. Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart zu 50% bei Auftragserteilung und zu 50% bei Auftragsende zu leisten. Abschlagszahlungen bzw. Vorauszahlungen werden gemäß den schriftlichen Vertragsvereinbarungen sofort nach Rechnungsstellung fällig. Wird eine Abschlagszahlung bzw. Vorauszahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung gezahlt, so ist der Move to Berlin nicht mehr an die zeitlichen Rahmenvereinbarungen gebunden und gleichzeitig berechtigt, die Erfüllung der weiteren im Vertrag festgelegten Leistungen bis zum Zahlungseingang ruhen zu lassen. Im Übrigen gelten die unter Ziffer 5 aufgeführten Bestimmungen.
  6. Der Vergütungsanspruch des Move to Berlins besteht unabhängig von weiteren, von dritter Seite gegen den vom Auftraggeber gerichteten Provisionsansprüchen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche, die als Folge eigener Aktivitäten des Auftraggebers entstanden sind. Auslagen sind gegen Rechnung gesondert zu erstatten. Maklerprovisionen sind weder in den Leistungen enthalten, noch vom Move to Berlin zu verauslagen.
  7. Wird der Auftrag durch Verschulden des Auftraggebers nicht gemäß dem schriftlichen Vertrag ausgeführt, erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Vorauszahlungen oder Abschläge.
  8. Bei Zahlungsverzug ist Move to Berlin berechtigt, dem Auftraggeber – unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens – Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins zu berechnen. Die Verzugszinsen sind niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.

§ 8. Nachbesserung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Move to Berlins zu prüfen und Mängel unverzüglich mitzuteilen. Die Leistungen gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht 3 Tage nach Erbringung auf die Mängel hingewiesen hat. Wurde ein Mangel durch den Auftraggeber berechtigt und fristgerecht mitgeteilt, so leistet der Move to Berlin Gewähr durch Nachbesserung. Die Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel durch falsche Angaben, Informationen oder Datenmaterial des Auftraggebers entstanden ist. Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungen kann der Kunde Minderung oder Wandlung des Vertrages verlangen. Der Move to Berlin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verlässlichkeit der von Dritten zur Verfügung gestellten Informationen, die dem Kunden übermittelt wurden bzw. online nachzulesen sind.

§ 9. Gewährleistung und Haftung

  1. Move to Berlin bietet Ihre Leistungen nach bestem Wissen und Verständnis an. Move to Berlin haftet für die ordnungsgemäße und termingerechte Erbringung aller Leistungen gemäß dem Auftrag, soweit sie die genannten Leistungsumfänge selbst oder durch einen von ihr beauftragten Dritten erbringt.
  2. Move to Berlin übernimmt keine Gewähr für die erfolgreiche Wohnraumvermittlung. Move to Berlin verpflichtet sich jedoch
    dem Auftraggeber bis zu dem Zeitpunkt entsprechende Wohnungen zu präsentieren, wo ein Wohnungsanbieter das Zustandekommen eines Mietvertrags in Aussicht stellt. Sollte der angebotene Mietvertrag durch alleinige Entscheidung des Auftraggebers und ohne Absprache mit Move to Berlin nicht zustande kommen, gilt die Leistung dennoch als zu 100% erbracht.
  3. Die Verantwortung für vom Auftraggeber beigestelltes und/oder freigegebenes Material trägt dieser selbst. Move to Berlin ist nicht verpflichtet, das Material des Auftraggebers in rechtlicher, technischer oder inhaltlicher Hinsicht zu prüfen. Move to Berlin übernimmt insbesondere keine Haftung oder Beratung in Bezug auf rechtliche Fragen.
  4. Move to Berlin kann keine behördlichen Abläufe oder Entscheidungen beeinflussen. Move to Berlin kann daher keine Gewähr übernehmen für die Erteilung von Visa, Aufenthalts- und Arbeitstitel oder die Zuteilung von Kita- und Schulplätzen.
  5. Move to Berlin übernimmt keine Gewähr für den einwandfreien Transport von Daten über das Internet. Für über das Internet versandte Nachrichten wird ebenfalls keine Gewähr übernommen. Die Haftung für Online-Inhalte der von Move to Berlin betriebenen Internetpräsenz ist im Falle einer Nichtverfügbarkeit ausgeschlossen.
  6. Die Inhalte, die Move to Berlin im Auftrag Dritter auf den Internetpräsenzen veröffentlicht, macht er sich nicht zu eigen. Fremde Inhalte zu denen Move to Berlin lediglich weiterleitet, sind von einer Haftung ausgeschlossen.
  7. Move to Berlin haftet auf Schadensersatz bei schuldhafter Handlung, Verzug, mangelhafter Leistung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    1. Move to Berlinhaftet nicht für Zeitverzögerungen, die von Seiten des Auftraggebers verursacht worden sind. Move to Berlin ermöglicht dem Auftraggeber jederzeit telefonisch oder schriftlich Einblick in den Stand der Auftragsabwicklung.
    2. Eine Haftung für Schäden Dritter ist ausgeschlossen. Die Haftung ist zudem ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seinen Pflichten gemäß Ziffern 6 und 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt.
    3. Die Haftung von Move to Berlin für Folgeschäden, mittelbare Schäden und/oder entgangenem Gewinn ist bei anderem als vorsätzlichem Verhalten ausgeschlossen. Die Haftung von Move to Berlin beschränkt sich in der Höhe auf den bei einem Schadenseintritt im Inland zu erwartenden gewöhnlichen Schaden, höchstens aber auf 50 % der nach dem jeweiligen Auftrag von dem Auftraggeber zu entrichtende Gesamtvergütung. Diese
  1. Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten von Move to Berlin verursacht werden.
    1. Eine Haftung von Move to Berlin für Ansprüche, die von Dritten auf Grund der erbrachten Leistungen gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet Move to Berlin nicht für Prozess- und Anwaltskosten des Auftraggebers sowie Schadensersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
    2. Für den Fall, dass Move to Berlin für die erbrachten Leistungen oder einzelne Teile davon selbst in Anspruch genommen wird, wird der Auftraggeber Move to Berlin schad- und klaglos stellen und dieser somit alle finanziellen und sonstigen Nachteile ersetzen. Der Auftraggeber stellt Move to Berlin und an der Leistungserbringung beteiligte Dritte von allen Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung durch Dritte entstehen.
    3. Alle Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche, die wegen Mängeln der Leistung gegen Move to Berlin geltend gemacht werden könnten, verjähren 6 (in Worten: sechs) Monate nach Beendigung des jeweiligen Vertrages.

§ 10. Datenschutz

  1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Datenschutzes. Beide Vertragspartner sichern zu, dass die erhaltene Daten ausschließlich zum jeweils angegebenen Vertragszweck und dergestalt verwendet werden, soweit dies für die Durchführung der abgeschlossenen Geschäfte und die Pflege der daraus resultierenden Vertragsbeziehung erforderlich und gesetzlich zulässig ist.
  2. Ausnahmen gelten nur, wenn die ausdrückliche Genehmigung der anderen Vertragspartei vorliegt.
  3. Diese Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
  4. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zum Datenschutz des Anbieters, jederzeit aufrufbar unter https://moveto-berlin.com/datenschutz/

§ 11. Geheimhaltung, Vertragsstrafe

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von Move to Berlin erhaltenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertrages/Auftrages zu verwenden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit Move to Berlin Rücksprache zu halten, wenn irgendwelche Zweifel aufkommen sollten, ob eine Information im konkreten Einzelfall als vertraulich zu behandeln ist.
  2. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, die Leistungen und Dienste von Move to Berlin zu einem anderen als dem vertraglich vereinbarten und/oder erklärten Zweck zu verwenden. Jegliche anderweitige Nutzung sowie negative Abweichung von vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen ist untersagt.
  3. Move to Berlin behält sich die Überprüfung der Einhaltung dieser Bestimmungen anhand geeigneter Mittel vor. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden durch Move to Berlin festgestellten Verstoß gegen die vorgenannte Verpflichtung sowie eine wesentliche vertraglich vereinbarte Verpflichtung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,– (in Worten: fünftausend) Euro zu zahlen. Weitergehende Ersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 13. Abtretungs-, Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrecht

  1. Die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechts gemäß §§273, 320 BGB durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
  2. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die vorgenannte Einwilligung nicht unbillig verweigert werden darf. Die Regelungen des § 354 a HGB bleiben hiervon unberührt.
  3. Eine Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet.

13. Schlussbestimmungen

  1. Sofern nicht gesondert anders vereinbart räumt der Auftraggeber der Move to Berlin das Recht ein, zu Werbezwecken den Auftraggeber unter Nennung des Firmennamens nebst Logo als Referenz zu nennen.
  2. Erfüllungsort ist Berlin. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  3. Für alle Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  4. Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Gerichtsstand ist Berlin.

Berlin, den 23.05.2018